ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Usulio Holding s.r.o. – B2B
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Vertragsgegenstand / Individualfertigung
Usulio Holding s.r.o. erbringt Leistungen im Bereich der individuellen, auftragsbezogenen Fertigung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und verwandten Produkten.
Alle Leistungen erfolgen als Sonderanfertigung nach Kundenvorgaben. Serien- oder Lagerware ist nicht geschuldet.
Lieferung und/oder Montage sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Vertragsschluss und Beginn der Leistungserbringung
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Usulio Holding s.r.o. zustande.
Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnt die Leistungserbringung, insbesondere:
technische Planung und Konstruktion,
Produktionsvorbereitung,
Bestellung von Materialien und Bauteilen,
Fertigung und/oder Kapazitätsbindung.
Anzahlung / Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 60 % der Bruttoauftragssumme fällig.
Abhängig von Art, Umfang und Individualisierungsgrad der Bestellung ist Usulio Holding s.r.o. berechtigt, eine höhere Anzahlung bis zu 80 % oder 100 % zu verlangen.
Die Anzahlung stellt keine
Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
Insbesondere finden die Vorschriften der §§ 312g, 355 BGB keine Anwendung.
Rücktritt des Auftraggebers / Abrechnung der Anzahlung
Tritt der Auftraggeber nach Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück,
ist Usulio Holding s.r.o. berechtigt, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts
tatsächlich entstandenen Aufwendungen und Schäden abzurechnen.
Hierzu zählen insbesondere:
– Planungs- und Konstruktionsleistungen,
– bereits begonnene oder ausgeführte Fertigungsarbeiten,
– bestellte oder nicht mehr stornierbare Materialien und Bauteile,
– gebundene Produktions-, Maschinen- und Personalkapazitäten,
– Verpflichtungen gegenüber Vorlieferanten oder Subunternehmern.
Die geleistete Anzahlung wird auf die entstandenen Aufwendungen und Schäden angerechnet.
Übersteigen die entstandenen Kosten die Anzahlung, ist Usulio Holding s.r.o. berechtigt, den Differenzbetrag geltend zu machen.
Übersteigt die Anzahlung die entstandenen Kosten, wird der Differenzbetrag an den Auftraggeber zurückerstattet.
Usulio Holding s.r.o. ist berechtigt, anstelle einer Einzelabrechnung einen angemessenen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich gestattet.
Lieferung und Montage
Sofern keine Montage ausdrücklich vereinbart wurde, endet die Leistungspflicht von Usulio Holding s.r.o. mit der Lieferung ab Werk oder Lager.
Ist eine Montage vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Räumlichkeiten vollständig, rechtzeitig und vertragsgemäß vorzubereiten.
Verzögerungen oder Mehrkosten infolge unzureichender Vorbereitung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Haftung
Die Haftung von Usulio Holding s.r.o. ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Usulio Holding s.r.o. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Usulio Holding s.r.o.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.