Allgemeine Geschäftsbedingungen der USULIO HOLDING s.r.o.

 

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Der Vertrag kommt mit Usulio Holding s.r.o. zustande (im folgenden: Usulio Holding s.r.o. Für alle Werk- und Kaufvertragsleistungen gelten ausschließlich diese AGB und zwar auch dann, wenn Usulio Holding s.r.o Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB vorbehaltlos erbringt. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gleichermaßen.

 

2. Vertragsabschluß und verbindlicher Termin

Der Vertrag ist immer schriftlich abzuschließen, indem eine Auftragsbestätigung gesendet wird. Die vom Unternehmen Usulio Holding s.r.o. gesendete Auftragsbestätigung und Lieferfrist muss vom Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) umgehend überprüft werden. Der Vertrag gilt als gültig, wenn die festgelegte Anzahlung auf das Konto der Firma Usulio Holding s.r.o. geleistet wird.

Für die Spezifikation von Ausstattungsdetails (Farben, Oberflächenbehandlungen, Oberflächen usw.), die Überprüfung von Maßen und die rechtzeitige Fertigstellung der Räumlichkeiten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Wenn Usulio Holding s.r.o. nachweisen kann, dass einzelne Posten zu Einkaufs- oder Materialpreisen vereinbart wurden, gelten diese als vereinbart. In begründeten Fällen kann Usulio Holding s.r.o. auch nach Vertragsabschluss Informationen und Belege zur Bonität verlangen.

 

 

3. Anzahlung / Verzugsfolgen

Mindestens 60% (je nach Art der Ware) des Bruttobetrages der Bestellung sind bei Vertragsabschluss fällig. Ist der Betrag nicht innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto der Usulio Holding AG gutgeschrieben oder in bar bezahlt, gerät der AG auch ohne Mahnung in Verzug. Der Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum des Verzuges.

Ergeben sich nach Auftragsannahme oder im Laufe des Vertragsverhältnisses begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, ist die Usulio Holding s.r.o. berechtigt, eine Anzahlung oder Sicherheit zu verlangen. Leistet der Kunde die Anzahlung oder Sicherheit trotz vorheriger Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist die Usulio Holding s.r.o. berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz zu verlangen. Vergebliche Fahrten, die der Kunde zu vertreten hat, werden dem Kunden nach den der Usulio Holding s.r.o. dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

4. Anzeige der Lieferbereitschaft und Abschlagszahlung

Bei Anzeige der Lieferbereitschaft hat der AG Usulio Holding s.r.o seine Annahmebereitschaft zum vereinbarten Liefertermin und die vertragsgemäße Vorbereitung der Räumlichkeiten unverzüglich zu bestätigen bzw. etwaige Hindernisse zu benennen. Gleichzeitig wird ein Abschlag von 30 von Hundert der Bruttoauftragssumme fällig. Bei Verzug besteht kein Anspruch auf Auslieferung und Montage.

 

5. Auslieferung und Montage

Befindet der AG sich bei Anlieferung mit der vertragsgemäßen Vorbereitung der Räumlichkeiten in Verzug oder bestehen wesentliche Planabweichungen, hat er nur dann Anspruch auf Auslieferung und Montage, wenn er die Gefahr insoweit übernimmt, Usulio Holding s.r.o schriftlich von der Haftung freistellt und dadurch entstehende Mehrkosten nach Maßgabe des § 7 vergütet. Der AG haftet für zusätzliche Lager-, Fahrt- und Personalkosten als Folge seines Verzugs und für Schäden durch Dritte. Nach Maßgabe der §§ 4, 5 kann Usulio Holding s.r.o einen angemessenen Vorschuß fordern. Teillieferungen durch Usulio Holding s.r.o kann der AG nur aus wichtigem Grund widersprechen.

 

6. Anschlußbestellungen und Änderungen

Anschlußbestellungen sind selbständige Aufträge, die den ursprüngliche Vertrag nicht berühren. Auf Wunsch wird Usulio Holding s.r.o.sich um die Integration in das Grundgeschäft bemühen. Ansprüche und Einreden (etwa wegen Terminsüberschreitung oder Farbabweichung etc.) können dem AG aus dieser Kulanzleistung nicht erwachsen. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen. Eine Haftung der Usulio Holding s.r.o. ist ausgeschlossen soweit Usulio Holding s.r.o. keine Einfluss auf Entnahmemöglichkeiten hat, z. B. Farbabweichungen wegen Nachbestellung, Verzögerungen beim Zulieferer etc..

Die Vergütung der Mehrkosten bei angemessener Anzahlung nach Maßgabe der §§ 4 und 5 schuldet der AG auch ohne schriftlichen Auftrag. Wegen Mindermengenzuschlag, Expresslieferung etc. können diese die Basis des Grundauftrags deutlich überschreiten. Mehrarbeiten hat der AG zu folgenden Nettostundenlöhnen zu vergüten: Meister € 50,--, Geselle/Monteur € 40,--, Wochenendzuschlag 50 %, Nachtzuschlag 100 %, Anfahrtspauschale jeweils € 80,--.

 

7. Abnahme und Eigentumsvorbehalt

10 von Hundert der Bruttoauftragssumme sind mit der Abnahme fällig. Mit der Abnahme erteilt der AG gleichzeitig ein abstraktes und selbstschuldnerisches Schuldanerkenntnis und stellt Usulio Holding s.r.o.von etwaigen Vertragsstrafen frei. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Usulio Holding s.r.o. Der AG verpflichtet sich selbstschuldnerisch, das Eigentumsrecht von Usulio Holding s.r.o. auch dann zu wahren, wenn die Gegenstände nicht unmittelbar für ihn selbst oder für einen Dritten bestimmt sind und auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen.

 

8. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur in demjenigen Verhältnis zu, der dem Anteil am Gesamtwert des Auftrages entspricht. Der AG kann nur mit bereits titulierten oder von Usulio Holding s.r.o. anerkannten Forderungen aufrechnen. Im übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der AG Unternehmer, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

9. Rücktritt und Vertragsstrafen

Ist Usulio Holding s.r.o. die Lieferung auf Grund höherer Gewalt (z.B. COVID 19 und damit verbundene Einschränkungen), oder anderer Umstände nicht möglich, die außerhalb ihres Einwirkungsbereiches liegen, kann Usulio Holding s.r.o. vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn der AG seinen Vorleistungspflichten nicht nachkommt oder wenn wesentliche Tatschen bekannt werden, bei deren früherer Kenntnis Usulio Holding s.r.o. den Vertrag nicht geschlossen hätte, etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und bei Zahlungsunfähigkeit. Im letzteren Fall kann der AG widersprechen, wenn er gleichzeitig Sicherheit leistet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, die Planungsvergütung (§ 2) schuldet der AG in jedem Fall.

Sollte der AG seinen Auftrag innerhalb 7 Tagen ab Auftragserteilung (nach Erhalt der Anzahlung) stornieren, werden 20 von Hundert des Rechnungsbruttobetrages als Vertragsstrafe fällig. Ab dem 8. Tag beträgt die Vertragsstrafe 35 von Hundert und ab dem 15. Tag 50 von Hundert. Statt der pauschalen Abgeltung kann      Usulio Holding s.r.o.  jederzeit durch Einzelnachweis einen höheren Schaden geltend machen.

Gewährte Rabatte und Skonti verfallen, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Einer Mahnung oder Nachfristsetzung durch Usulio Holding s.r.o. bedarf es nicht. Fällige Forderungen hat der AG mit 10 % zu verzinsen.

 

10. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung oder Montage. Verzögerungen, die der AG zu vertreten hat, werden in die Berechnung einbezogen und verlängern die Frist nicht. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der AG diese nicht unverzüglich rügt. In Fällen höherer Gewalt wie Streik, Unfall etc. übernimmt Usulio Holding s.r.o.  keine Haftung für Fertigstellung und Liefertermin. Ungeachtet etwaiger gesetzter Nachfristen ist Usulio Holding s.r.o. auch bei berechtigten Mängeln immer zur Ersatzlieferung binnen 14 Tagen berechtigt.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die Usulio   Holding s.r.o. nicht zu vertreten hat oder die durch Ab-, bzw. Benutzung, mangelnde Pflege, unsachgemäße Lagerung und Behandlung, Dritte oder dadurch entstehen, dass die Räumlichkeiten bei Auslieferung oder Monatage nicht im vereinbarten Zustand sind oder keine Zeit zur sachgemäßen Fertigstellung bestand und Usulio Holding s.r.o.dies nicht zu vertreten hat. Nachdunkeln und geringe Farbabweichungen sind bei Holz üblich und begründen keine Gewährleistungsansprüchen. Usulio Holding s.r.o. übergibt auf Anfrage eine Möbelbehandlungsanleitung.

Behebt der AG berechtigte Mängel selbst, kann er Usulio Holding s.r.o. nur den mit ihr vereinbarten Preis in Rechnung stellen. Für sonstige Schäden beschränkt sich die   Ersatzpflicht durch Usulio Holding s.r.o. auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

11. Gerichtsstand / Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München. Rechtserhebliche Erklärungen, die der AG Usulio Holding s.r.o.oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben diese AGB im übrigen wirksam.

   

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